BMW X1 xDrive23i: Energieverbrauch kombiniert: 7 l/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 159–158 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): F
BMW X1 xDrive30e: Energieverbrauch gewichtet kombiniert: 19–18 kWh/100 km und 1,1–0,9 l/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 25–21 g/km (WLTP); CO₂-Klassen: Bei entladener Batterie E; gewichtet kombiniert B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie: 6,9–6,3 l/100 km (WLTP)FN_D_1$
BMW iX1 xDrive30: Energieverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); Elektrische Reichweite: 417–438 km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A

dealer-1 Der rein elektrische Antrieb dieses Plug-in-Hybrid steht bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius erst nach einigen Kilometern zur Verfügung, wenn sich die Batterie auf den betriebsfähigen Zustand erwärmt hat. Die Leistung hängt vom Ladezustand der Batterie ab.

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Unser Team besteht aus dynamischen und erfahrenen Verkaufsberatern, die alles daran setzen, eine Businesslösung für Sie und Ihr Unternehmen zu schaffen.

Verkaufsberater

Filiale Fröttmaning

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Die BMW Plug-in-Hybride und die BMW i Modelle bieten viele Vorteile. Jetzt können Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerungshared-16 profitieren.

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung  des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein  elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf  die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur  Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung  auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt  für die pauschale 1-%-Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch  nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien  des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von  50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest.  Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und viele unserer BMW Plug-in-Hybride.

Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen  gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben  Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modells. 
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

shared-16 Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.


Die BMW München möchte Ihnen nicht nur während dem Verkaufsprozess mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir sind auch nach Kaufabschluss mit unseren vielseitigen Angeboten für Sie da, damit die Freude am Fahren lange währt. Einmal abschließen und langfristig sparen.

Profitieren Sie jetzt von unseren Serviceleistungen zum Komplettpreis.

BMW Service Inclusive ist die einfache Lösung für alle Servicefragen. Verschwenden Sie keine Gedanken mehr an die Frage nach den Wartungskosten: Sie zahlen einmalig einen Festbetrag und haben innerhalb der gewählten Laufzeit bzw. Laufleistung Anspruch auf alle Serviceleistungen des Pakets. Das bedeutet einen erheblichen Preisvorteil gegenüber einzeln bezahlten Leistungen. Wir beraten Sie gerne, welches BMW Service Inclusive Paket optimal für Sie ist.

Dieses Paket bietet Ihnen umfangreiche Serviceleistungen. Bei Fahrzeugen, deren erster Service noch nicht durchgeführt wurde, gilt die Laufzeit bzw. Laufleistung des gewählten Pakets ab dem Tag der Erstzulassung. Bei Fahrzeugen (Gebrauchte Automobile), deren erster Service bereits durchgeführt wurde, beginnt die Laufzeit bzw. Laufleistung des gewählten Pakets mit Durchführung des nächsten Services.

Die Serviceleistungen:

• Service Motoröl inkl. Nachfüllmengen

• Service Fahrzeug-Check entsprechend den BMW Vorgaben

• Service Luftfilter, Service Mikrofilter, Service Bremsflüssigkeit

• Service Kraftstofffilter (bei Dieselmotoren)

• Service Zündkerzen (bei Benzinmotoren)

Die Serviceleistungen von BMW Service Inclusive Plus umfassen neben den regulären Wartungsarbeiten zusätzlich die wichtigsten Verschleißreparaturen entsprechend dem Servicebedarf. BMW Service Inclusive Plus ist für alle Neuwagen oder bis spätestens 3 Monate nach Erstzulassung erhältlich. Die Laufleistung bzw. Laufzeit des gewählten Pakets gilt ab dem Tag der Erstzulassung.

Die Serviceleistungen:

• Service Motoröl inkl. Nachfüllmengen

• Service Fahrzeug-Check entsprechend den BMW Vorgaben

• Service Luftfilter, Service Mikrofilter, Service Bremsflüssigkeit

• Service Kraftstofffilter (bei Dieselmotoren)

• Service Zündkerzen (bei Benzinmotoren)


Der „Plus“-Umfang bietet auch den Tausch wichtiger Verschleißteile:

• Tausch der vorderen und hinteren Bremsbeläge (bei Bedarf)

• Tausch der vorderen und hinteren Bremsscheiben (bei Bedarf)

• Tausch der Kupplung (bei Bedarf)

• Tausch der Wischblätter (bei Bedarf maximal 1 x pro Vertragsjahr)

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid‑Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO₂/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen.