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EINFACH UND SCHNELL ZU IHRER BMW PROBEFAHRT.
Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Probefahrt bei BMW München vor:
- Sie können über unser Online-Formular einfach einen Termin sowie Ihr Wunschmodell festlegen, oder Sie richten Ihre Anfrage direkt an unser BMW Verkaufsteam. Wir werden uns umgehend mit einer Terminbestätigung und allen erforderlichen Details bei Ihnen melden.
- Eine sachkundige Einweisung durch einen Verkäufer oder einen Produktexperten erwartet Sie vor Ort. Wie lange Sie Ihr bevorzugtes BMW Modell fahren möchten, können Sie individuell entscheiden.
- Für einen problemlosen Ablauf ist es wichtig, dass Sie Ihren Führerschein sowie Ihren Personalausweis, jeweils im Original, mitbringen.
- Beachten Sie bitte: Das erforderliche Mindestalter beträgt 18 Jahre, und für Fahrzeuge der Luxusklasse sowie M Modelle sind es 25 Jahre.
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Wie viel kostet eine Probefahrt bei BMW?
Probefahrten bei BMW sind kostenlos, wenn Sie diese über die BMW Niederlassung München buchen.
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Wie lange dauert eine Probefahrt?
Sie haben die Freiheit, die Dauer Ihrer Probefahrt selbst zu bestimmen und zu definieren. Üblicherweise liegt diese Zeitspanne zwischen 1 und 3 Tagen.
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Kann man eine Probefahrt allein machen?
Ja, eine Probefahrt findet ohne festgelegte Begleitung von BMW statt.
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Kann man über das Wochenende eine Probefahrt machen?
Ja, Sie können je nach Verfügbarkeit des Wunschmodells auch über ein ganzes Wochenende eine Probefahrt anfragen. Die Buchung hierfür übernimmt die BMW Niederlassung München.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.