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BMW E-GUIDE.
Erfahren Sie in unserem BMW E-Guide welche Möglichkeiten und Vorteile Elektromobilität zu bieten hat und profitieren Sie von attraktiven Konditionen für elektrifizierte Fahrzeuge!
Der Weg zu Ihrem BMW.
Aktionen & News.
Neuwagen.

THE i4
BMW i4: Das erste vollelektrische Gran Coupé
BMW i4 eDrive40*: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 19,1-16,1 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 493-590. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.
BMW i4 M50*: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 22,5-18,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 416-521. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.

The iX
Der erste vollelektrische BMW iX
BMW iX xDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 22,5-19,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 372-425
BMW iX xDrive50: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 23,0-19,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 549-630


THE M3 & THE M4
DIE NEUE BMW M3 LIMOUSINE UND DAS NEUE BMW M4 COUPÉ. Jetzt bei uns.
BMW M3 Limousine: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 10,8 (NEFZ); 10,6 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 248 (NEFZ); 241 (WLTP); Effizienzklasse (NEFZ): G.
BMW M4 Coupé: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 10,8 (NEFZ); 10,5 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 248 (NEFZ); 240 (WLTP); Effizienzklasse (NEFZ): G.
Unsere Serviceleistungen.
Erfahren Sie mehr über uns.
**Der Nachlass gegenüber der UPE ist fahrzeuggebunden. Gültig für Wartung und Verschleißreparaturen (Lohn & Original BMW Teile) auf das angegebene und im System hinterlegte Fahrzeug ab fünf Jahren. Ausgenommen sind Aufträge zu Räder und Reifen, Smart Repair, Fahrzeugpflege, Karosserie- und Lackarbeiten, Glasreparaturen, Scheibentausch, der Kauf von Teilen ohne Serviceauftrag, Zubehör und Accessoires. Die Fahrgestellnummer (FIN) muss auf der Rückseite eingetragen sein. / Angebote nur gültig für Endverbraucher in handelsüblichen Mengen und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die BMW 5+ Karte ist ab Austellungsdatum mindestens zwei Jahre in allen BMW Niederlassungen in Deutschland gültig. Wertangaben inkl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand 07/2020.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Die My BMW App ist mit allen BMW Fahrzeugen ab dem Modelljahr 2014 kompatibel. Voraussetzungen sind die Ausstattung ConnectedDrive Services und ein passendes Smartphone. Die Funktionen der My BMW App sind modellabhängig.
Mindestens 20% Rabatt bei ausgewählten Services auf die unverbindliche Preisempfehlung bei Original BMW Teilen und Bremsflüssigkeit sowie auf den jeweiligen Arbeitswert. Gilt für ausgewählte BMW Modelle und nur bei teilnehmenden Händlern.
BMW i Neufahrzeuge werden durch BMW Partner oder die BMW i Kundenbetreuung vertrieben.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.