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Ob zu Neuwagen, Gebrauchtwagen, Services oder weiteren Vorteilen – hier finden Sie unsere aktuellen Aktionen und Angebote. Schauen Sie sich um und entdecken Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.

Neuwagen.

Elektromobilität: der umfassende E-Guide.

Mit Angeboten, Förderungen und Ladetipps.

BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,1–16,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417–439.

THE iX3

Jetzt leasen.

BMW iX3: Stromverbrauch in kWh/100 km: – (NEFZ) / 18,9-18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453-461

The Deal.

Jetzt zu attraktiven Konditionen leasen.

Jetzt zu attraktiven Konditionen monatlich leasen.

Die BMW Elektrofahrzeugflotte.

BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 16,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 439
BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 461

THE NEW M2

DAS NEUE BMW M2 COUPÉ. DEMNÄCHST BEI UNS.

BMW M2 Coupé: Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: – (NEFZ); 10,2-9,6 (WLTP); CO2–Emissionen kombiniert in g/km: – (NEFZ); 230-218 (WLTP).

THE i4

BMW i4: Das erste vollelektrische Gran Coupé.

BMW i4 eDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 19,1-16,1 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 493-590.

BMW i4 M50: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 22,5-18,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 416-521.

THE NEW iX1

Der erste vollelektrische BMW iX1. Ab 1. November bei uns.

BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,1-16,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417-440.

THE iX3

Der erste vollelektrische BMW iX3.

THE XM

DER ERSTE BMW XM.

BMW XM*: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 1,6-1,51 (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 36-33 (WLTP); Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 30,1-28,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 82-88. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte. Der BMW XM ist voraussichtlich verfügbar ab 04/2023.

UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

Elektromobilität.

Entdecken Sie die Welt der BMW Elektrofahrzeuge.

BMW iX xDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 22,5-19,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 372-425

BMW iX xDrive50: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 23,0-19,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 549-630

BMW Gewerbekunden.

Optimale Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen.

Wir – das BMW Genius Team.

Ihre BMW Experten.

Gebrauchtwagen.

THE i3. 100 % ELEKTRISCH.

Jetzt Leasing zu Sonderkonditionen sichern.

BMW i3s Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100: - (NEFZ); 16,6 (WLTP); Systemleistung: 135 kW (184 PS); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 278

Gebrauchtwagenbörse.

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Ankauf.

Holen Sie sich jetzt schnell und einfach ein Angebot für Ihr altes Fahrzeug.

Service.

EIN BONUS FÜR SIE UND DIE UMWELT.

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Original BMW Zubehör für Frühling und Sommer #whateverhappens.

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Mit den Original BMW Dachboxen und Dachträgersystem.

News.

SAVE THE DATE

28. Advents-Benefizkonzert

Auch 2023 wird das BMW Advents-Benefizkonzert erneut fortgesetzt: Mit einem kostenfreien Livestream für besinnliche Momente zuhause.

Am Mittwoch, den 06. Dezember 2023 (abends).

1 Ihr BMW Partner gewährt Ihnen über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus eine BMW Premium Selection Garantie. Mehr dazu unter www.bmw.de/premiumselection oder bei uns als teilnehmenden BMW Premium Selection Partner. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. 

Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.

Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.

Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.

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Die My BMW App ist mit allen BMW Fahrzeugen ab dem Modelljahr 2014 kompatibel. Voraussetzungen sind die Ausstattung ConnectedDrive Services und ein passendes Smartphone. Die Funktionen der My BMW App sind modellabhängig.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils  im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge  bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei  Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.